Um endlich auch die Finanzierung von Schulbegleitungen in den Ferienbetreuungen der OGS zu erreichen!
Als stolzer Vater einer Tochter mit Down-Syndrom frustriert es mich, wie bürokratisch und kompliziert die Politik die Teilhabe am Leben für Menschen mit Behinderung gestaltet. Ein aktuelles Beispiel, das mich beschäftigt, ist die Schulbegleitung in der Offenen Ganztagsschule. Wir sind mit den besten Schulbegleitern an einer super Grundschule im Übrigen.
Während der Schulzeit wird die Schulbegleitung durch die Eingliederungshilfe (EGH) im Rahmen der §§35a SGB VIII und 112 SGB IX finanziert und ermöglicht so eine einkommensunabhängige Teilhabe an Bildung. In der StädteRegion Aachen und vielen anderen Kommunen in NRW wird die OGS in den Ferien jedoch als Teilhabe am sozialen Leben definiert, was wiederum eine einkommensabhängige Finanzierung zur Folge hat.
Kinder mit Behinderung haben grundsätzlich das gleiche Recht auf Teilhabe am sozialen Leben wie andere Kinder. Dies wird auch von der UN-BRK in Artikel 28 und 29 betont, die das Recht auf Bildung und Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung betonen.
Eine einkommensabhängige Finanzierung von Leistungen wie der Schulbegleitung führt dazu, dass Kinder mit Behinderung von einer vollen Teilhabe an Bildung und sozialem Leben ausgeschlossen sind. Dies verstößt gegen die Prinzipien der UN-BRK und stellt für mich eine Diskriminierung dar.
Genau gegen diese aktuelle Regelung und für die Umsetzung der Forderung der UN-BRK setze ich mich politisch ein und freue mich, wenn ihr mich durch Kontakte, Vernetzen und Kommentare unterstützt. Ich möchte das für meine Tochter, aber auch für alle anderen Kinder und Eltern erreichen.
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