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Ermittlung des Pflegegrads

5. September 2021 von Jaqueline 2 Kommentare

In regelmäßigen Abständen erteilen die Krankenversicherungen dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) den Auftrag zu prüfen ob einer von Krankheit oder Behinderung betroffener Person ein Pflegegrad (weiterhin) zusteht und in welchem Umfang. So ist es auch für Kinder und Erwachsene mit Down-Syndrom ein Termin der alle paar Jahre ansteht und der für die Eltern oft nicht leicht ist, da man sich für die Beurteilung allein auf die Defizite des Kindes konzentrieren sollte. Um sich gut vorbereiten zu können, ich habe es in einem meiner Beiträge aus 2017 schon erwähnt, lohnt es sich die Kriterien der Beurteilung im Vorfeld zu kennen und sie (gemeinsam mit dem anderen Elternteil) einmal alle in Ruhe durchzusprechen.

Eine komplette Liste aller in die Bewertung einfließenden Themen mit genauer Angabe von Gewichtung innerhalb der Beurteilung findet sich hier:

Punktevergabe für die Pflegegrade 1,2,3,4,5 in einer Tabelle und die Kriterien (altenpflege-hilfe.net)

Was genau die einzelnen abgefragten Fähigkeiten genau bedeuten ist manchmal nicht direkt klar, z. B. der Punkt „Beteiligen an einem Gespräch“. Hierfür gibt es auch eine sehr hilfreiche Internetseite, die alphabetisch sortiert, zu allen Kriterien eine kurze inhaltliche Zusammenfassung gibt:

Glossar Archiv | Bundesweites Pflegenetzwerk (bwpn.de)

Des Weiteren ist es natürlich so, dass sich die Tabelle der Kriterien auf die Beurteilung eines (pflegebedürftigen) Erwachsenen bezieht. Um das eigene Kind hier „richtig“ einzuschätzen, ist es hilfreich, es mit Gleichaltrigen zu vergleichen, dann kann man abgefragte Punkte wie z. B. das „Beteiligen an einem Gespräch“ besser einschätzen.

Übrigens, es ist zwar so, dass das Kind zu Beginn des Gesprächs anwesend sein sollte, es ist jedoch auf jeden Fall möglich, dass das Kind nicht mit dabei sein muss, wenn über alle Defizite gesprochen wird. Denn es ist vor allem für kleine Kinder nicht einfach zu verstehen, weshalb die Eltern einer fremden Person soviel „schlechtes“ von einem erzählen.

Außerdem werden durch den MDK Termine nur zwischen 7:30-14 Uhr vergeben. Für berufstätige Eltern aber auch für schulpflichtige Kinder sehr ungünstig! Um den Stundenausfall sowohl in der Schule als auch im Beruf so gering wie möglich zu halten, lohnt es sich bei unpassenden Terminen anzurufen und um einen anderen Termin zu bitten. Grundsätzlich ist das möglich – und wie soll der MDK sonst feststellen, dass es heutzutage nicht mehr „normal“ ist, dass die Mutter kein Berufsleben hat und vormittags i. d. R. nicht zuhause ist 😉

Sollte die eigene Beurteilung und die des MDK nicht übereinstimmend ausfallen, kann man einen Widerspruch einlegen!

Kategorie: Pflege Schlagworte: MDK, Pflegegrad

Kommentare

  1. Alexandra Platz meint

    24. Februar 2022 um 8:59 pm

    Hallo Jaqueline,

    ich finde den Pflegegradrechner ebenfalls sehr hilfreich. Er ist kostenlos und bietet ebenfalls beim Durchgehen Erklärungen zu allen Aspekten. Am Ende bildet er realistisch die Auswertung ab.

    https://mein-pflegegrad-rechner.de/app/basic

    Liebe Grüße Alexandra

    Antworten
    • Jaqueline meint

      25. Februar 2022 um 4:56 pm

      Liebe Alexandra,
      Vielen Dank für den Tipp!

      Antworten

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