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Unterwegs mit der Bahn…

17. Dezember 2019 von Jaqueline Kommentar verfassen

Photo by Flora Westbrook from Pexels

Wer in Deutschland mit der Bahn unterwegs ist und das Merkzeichen „B“ im Schwerinordnung-Ausweis vermerkt hat, kann mit Vergünstigungen beim Ticket kauf rechnen. Ronja hat einiges recherchiert und für den Blog zusammengestellt, vielen Dank an dieser Stelle dafür!

Eine super Zusammenstellung von Infos gibt es bei ÖPNV-Info, dem Mobilitätsprotal für behinderte Menschen.

Unglaublich was die ehrenamtlichen Mitarbeitenden hier zusammengestellt haben. Hier auf der Seite findet ihr unter anderem Informationen über die unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Schwerbehinderung und Bahnhofsbeschreibungen (barrierefrei oder eben nicht…), zudem etliche Fahrplanauskunftssysteme und Kontaktdaten zu Ansprechpartnern an den Bahnhöfen.

Auf der Homepage der Deutschen Bahn findet ihr weitere Informationen. Hier von großem Interesse der Unterpunkt „Schwerbehinderte Kinder plus Begleitperson“ denn wusstet ihr schon,  dass ein Kind zischen 0-5 Jahren kostenlos Bahnfahren kann? Und wenn das Kind einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ hat gilt dies auch für seine Begleitperson! Und für die Vielfahrer unter euch ist der Tipp von Ronja, dass Kinder unter 6 Jahren mit entsprechendem Ausweis  in der 1. Klasse fahren dürfen bestimmt auch sehr hilfreich.

Außerdem gilt:

Wenn man ins Ausland fährt, die Fahrt aber in Deutschland beginnt oder endet, fährt die Begleitperson in vielen Fällen auch kostenlos mit. Die Liste mit den kooperierenden ausländischen Bahngesellschaften gibt es hier beim ÖPNV-Info. Lasst euch nicht davon irritieren, dass hier die Rede von Menschen mit Sehbeeinträchtigung ist. Die Angaben gelten für alle Menschen mit einem Merkziechen „B“ in ihrem Schwerbehindertenausweis. Man muss sich dafür allerdings von der Deutschen Bahn einen Begleitschein ausstellen lassen, den bekommt man z. B. am Schalter (erfolgreich getestet).

Man kann zwei Sitzplätze umsonst reservieren. Das gilt auch für grenzüberschreitende Fahrten. Online geht das leider nicht, aber am Schalter hat Ronja jetzt schon mehrmals drei Sitzplätze umsonst bekommen, wenn sie zusätzlich noch eine Fahrkarte für eine weitere Person gekauft hat. Das scheint aber eher eine Nettigkeit gewesen zu sein, in allen Quellen ließt man immer nur von zwei kostenlosen Plätzen. Man darf sich auch nicht wundern, dass auf der Reservierung trotzdem ein Preis steht, obwohl man ihn nicht zahlt. Weiteres Infos dazu gibt es hier.

Noch ein Tipp für ältere Kinder mit Behinderung (die eine Fahrkarte brauchen): mit einer Jugend BahnCard für einmalig 10€ wird es auch günstiger. Schaut doch mal hier vorbei.

Du weißt jetzt nicht, wann du welche Fahrkarte kaufen musst?

Ok, dass ist auch gar nicht so einfach. Aber hier noch mal ein Schaubild für dich: Einfach drauf klicken und es wird größer. Das Prinzip kennt ihr bestimmt noch von den Tests aus den Teenie-Zeitschriften.

Welches Ticket kaufe ich?

 

 

Vielen Dank für deine Zusammenstellungen, liebe Ronja. Jetzt kann der nächste Urlaub oder die Fahrt zu den Großeltern kommen.

Kategorie: Anlaufstellen und Kontakte, Gastbeiträge Schlagworte: Bahnfahren mit Behinderung, Deutsche Bahn, Reisen mit Behinderung, Schwerbehintertenausweis

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